LeitzKnowHow
Berufliche Weiterbildung
 
Unter das Stichwort „berufliche Weiterbildung“ fällt nahezu jegliches Lernen nach dem Berufsabschluss – vom Sprachkurs oder dem Rhetoriktraining über den Meisterkurs bis zum Studium.
Allgemeine Weiterbildung
Zur „allgemeinen Weiterbildung“ zählt
man alle Weiterbildungsmaßnahmen, die eher indirekt berufsbezogen sind,
also zum Beispiel Sprach- und EDV-Schulungen oder Kurse, mit denen man
„Softskills“ wie die Kommunikations- und Teamfähigkeit verbessern kann.
Auf diese Schlüsselqualifikationen legen Arbeitgeber großen Wert. Wer
die Karriereleiter hinaufsteigen möchte oder einen neuen Arbeitgeber
sucht, hat deshalb Vorteile, wenn er zeigen kann, dass er sich
diesbezüglich weitergebildet hat.
Es gibt unzählige Träger, die entsprechende Angebote bieten, ob Volkshochschulen, private Sprachschulen, Ferninstitute oder Hochschulen. Umfassende Informationen findet man im Internet unter anderem beim deutschen Bildungsserver.
Fortbildung
Was früher unter „Fortbildung“ subsumiert wurde,
heißt heute laut Sozialgesetzbuch III ganz allgemein „Weiterbildung“.
Gemeint sind Maßnahmen, die dem beruflichen Fortkommen dienen – also die
fachliche Weiterqualifizierung, aber auch die Weiterbildung bezüglich
der oben genannten Schlüsselqualifikationen.
Betriebliche Weiterbildung
Die betriebliche Weiterbildung ist
ein Sonderfall der beruflichen Weiterbildung. Gemeint sind Maßnahmen zum
Beispiel im Rahmen der Personalentwicklung oder spezifische
Fachschulungen, in die man von seinem Arbeitgeber „geschickt“ wird.
Kosten
Die betriebliche Weiterbildung findet während der
(bezahlten) Arbeitszeit statt und auch die Kursgebühren werden vom
Arbeitgeber übernommen. Bei der beruflichen Weiterbildung kann das auch
der Fall sein – muss aber nicht. Meist hat man die Kosten selbst zu
tragen und muss sogar seine Freizeit opfern. Mittel- und langfristig
betrachtet lohnt sich das aber – schließlich erhöht man dadurch seine
Aufstiegschancen, und das wirkt sich auch auf das Gehaltsniveau aus.
Manchmal beteiligt sich der Arbeitgeber aber auch an den Kosten – oder
übernimmt sie sogar freiwillig. Nachfragen kann sich also lohnen!
Weil in unserem rohstoffarmen Land Bildung die wichtigste Ressource ist, werden viele Weiterbildungsmaßnahmen staatlich gefördert. So erleichtert das Meister-BAföG beispielsweise Handwerksgesellen, den Meister zu machen. Erkundigen Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit, ob Sie für die Weiterbildungsmaßnahme, für die Sie sich interessieren, Zuschüsse bekommen. Wenn Sie sich zum Beispiel entschieden haben, ein berufsbegleitendes Studium aufzunehmen, kann es gut sein, dass die Studiengebühren übernommen werden.
Bildungsurlaub
In vielen Bundesländern – nicht aber in
Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen – haben Arbeitnehmer in
einem bestimmten Umfang Anspruch auf bezahlten Urlaub, wenn sie sich
fortbilden und zum Beispiel im Ausland einen Sprachkurs belegen möchten.
Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier.
Qualität
Wenn Sie neben einem anstrengenden Arbeitsalltag
noch Zeit und Energie in die Fortbildung investieren, dann sollten sich
das Engagement und der Stress auch lohnen. Prüfen Sie also unbedingt, ob
der Anbieter, bei dem Sie eine Weiterbildungsmaßnahme belegen möchten,
gute Qualität bietet. Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und
Forschung prüft beispielsweise die Stiftung Warentest laufend Weiterbildungsangebote.

Schutz vor Nepp soll außerdem das Fernunterrichtsschutzgesetz bieten,
unter das auch e-Learing-Angebote fallen. Es regelt unter anderem, dass
Fernlehrgänge zugelassen sein müssen – und das werden sie nur, wenn sie
bestimmte Kriterien erfüllen.
Meistens ist es aber auch ein guter Weg, im Kollegenkreis zu fragen, ob jemand Erfahrungen mit einem bestimmten Anbieter gemacht hat. Denn ein Rat, eine persönliche Empfehlung oder ein „Bloß nicht“ von jemandem, den man kennt, sind unbezahlbar.
Stand: April 2011
Bild: aboutpixel.de