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Ausbilden

 

Nicht nur Arbeits-, sondern vor allem auch Ausbildungsplätze sind rar. Jedes Jahr wissen Jugendliche nach dem Schulabschluss nicht, wie es weitergehen soll. Nicht nur deshalb sollten auch kleinere Betriebe darüber nachdenken, Ausbildungsplätze zu Verfügung zu stellen.

Zwar kostet ein(e) Auszubildende(r) Zeit und Geld – doch diese Investition kann durchaus lohnend sein. Schließlich steht Ihnen eine weitere Arbeitskraft zur Verfügung, der Sie bestimmte Aufgaben durchaus anvertrauen können, ohne dass Sie gleich ein volles Gehalt überweisen müssen. Außerdem bringt ein junges Gesicht frischen Wind in das Unternehmen. Und gegebenenfalls verfügen Sie nach der Ausbildungszeit über eine Arbeitskraft, die sich in Ihrem Betrieb und Ihrer Branche hervorragend auskennt und deren Kompetenz Sie einschätzen können – ohne dass Sie sie erst lange einlernen müssen. Doch selbst wenn Sie heute schon wissen, dass Sie Ihre Nachwuchskraft nach der Lehre nicht übernehmen können werden, sollten Sie sich nicht von vorneherein gegen einen Auszubildenden entscheiden: Schließlich ermöglichen Sie immerhin einem jungen Menschen den Einstieg in den Beruf.

Welche Voraussetzungen muss Ihr Betrieb erfüllen?
Wichtig ist vor allem, dass Sie für Ihren Azubi genug zu tun haben, damit er später von seinen Erfahrungen profitieren kann. Und Sie sollten sich – so weit das möglich ist – sicher sein, dass das die nächsten drei Jahre so bleibt. Denn schließlich sollte Ihr Auszubildender seine Lehre bei Ihnen auch abschließen können. Wenn Sie nur über kurze Zeiträume planen können, sollten Sie besser zeitlich begrenzte Praktika anbieten.
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Am besten Sie setzen sich mit Ihrer örtlichen IHK in Verbindung. Dort wird man Ihnen gerne mit Rat und Informationen zur Seite stehen – schließlich sind Ausbildungsplätze Mangelware. Und außerdem muss die IHK ohnehin prüfen, ob Ihr Betrieb für eine Lehrstelle geeignet ist. Wichtig ist, dass ein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung steht und vorgeschriebene Betriebsvoraussetzungen eingehalten werden – was zumindest in nicht produzierenden Unternehmen meist kein Problem ist. Außerdem sollte die Zahl der Mitarbeiter in einem angemessenen Verhältnis zu den angebotenen Ausbildungsplätzen stehen. So will man verhindern, dass Auszubildende als billige Arbeitskräfte ausgenutzt werden.

Am Wichtigsten ist aber, das Ihr Betrieb eine umfassende Ausbildung gewährleisten kann. Wenn nicht alle relevanten Inhalte vermittelt oder nur Teilbereiche abgedeckt werden können, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich mit anderen Firmen einen Azubi „teilen“.

Welche Voraussetzungen muss ein Ausbilder erfüllen?
Um jemanden ausbilden zu dürfen, müssen Sie vor allem fachlich und persönlich dafür geeignet sein. Das sind Sie zum Beispiel, wenn Sie Ihr 24. Lebensjahr bereits vollendet haben und einen Abschluss in einem dem Ausbildungsplatz entsprechenden Fachbereich vorweisen können.

Außerdem müssen Sie seit Sommer 2009 wieder eine Ausbildereignerprüfung bestanden haben, in der vor allem berufliche und pädagogische Kenntnisse abgefragt wurden – aufgrund der angespannten Lehrstellenlage hatte die Bundesregierung diese Regelung für einige Zeit ausgesetzt. Die Prüfung kann bei den Industrie- und Handelskammern abgelegt werden. Die Kammern bieten auch entsprechende Vorbreitungskurse.
Gibt es auch finanzielle Unterstützung?
Um den Firmen die Schaffung von Lehrstellen schmackhaft zu machen, stellt die Bundesregierung Fördermittel bereit. Neugegründete Betriebe oder Unternehmen, die erstmals Ausbildungsplätze anbieten, können eine Reihe von öffentlichen Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen beantragen. Und benachteiligte Jugendliche werden von der Agentur für Arbeit speziell gefördert.