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Arbeitszeit


Vor allem, wer nicht in einem Betrieb arbeitet, in dem Arbeitsbeginn und -ende erfasst werden, arbeitet häufig weit über die vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus. Dass Überstunden geleistet werden, wird vom Chef immer öfter schon fast wie selbstverständlich erwartet – nicht selten ohne entsprechende Vergütung. Und als Arbeitnehmer will man ja auch sein Engagement unter Beweis stellen.

Doch Mehrarbeit hat auch ihre Grenzen. Schließlich ist auch das Privatleben und die Familie wichtig – und das sollte man bei allem beruflichen Ehrgeiz nicht vergessen.

Die gesetzliche Arbeitszeit

Gesetzliche Grundlage ist das Arbeitszeitgesetz; es lässt eigentlich kaum Missverständnisse zu: Ein Angestellter darf demnach höchstens 48 Stunden pro Woche arbeiten. Das tägliche Arbeitsmaximum liegt bei höchstens zehn Stunden – ausnahmsweise, im Schnitt darf man pro Halbjahr durchschnittlich werktäglich höchstens acht Stunden arbeiten. Es gibt hierfür zwar Ausnahmeregelungen, die sind aber sehr eng gefasst.

Übrigens: Wenn die gesetzlichen Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag nicht eingehalten werden, ist er unwirksam.

Wesentlich geringer ist in der Regel die tarifliche Arbeitszeit. Sie liegt meistens zwischen 35 und 40 Stunden. Wer hierzu mehr Informationen möchte, kann sich unter www.tarifvertrag.de schlau machen.

Was ist eigentlich „Arbeitszeit“?

Die tägliche Arbeitszeit beginnt, wenn Sie im Betrieb erscheinen und endet nach den vertraglich festgelegten Stunden. Pausen – auch die Mittagszeit – werden nicht mitgerechnet. Sie zählen nicht zur Arbeitszeit und bleiben deshalb unbezahlt. Trotzdem dürfen Sie nicht einfach durcharbeiten. Der Gesetzgeber schreibt mindestens eine halbe Stunde Mittagspause vor – in Ihrem Arbeitsvertrag darf aber auch eine volle Stunde festgelegt sein. Die Fahrt zum Arbeitsplatz und zurück wird natürlich auch nicht zur Arbeitszeit dazu gerechnet.
 
Das Kreuz mit den Überstunden

Solange Überstunden nicht dazu führen, dass die gesetzlich zulässige Arbeitszeit überschritten wird, können Sie wenig tun, wenn Ihr Arbeitgeber sie anordnet.

Egal, ob Ihr Chef Überstunden anordnet, oder ob sie freiwillig dazu bereit sind: Wenn er weiß, dass Sie länger dableiben und damit einverstanden ist, haben Sie auf jeden Fall ein Recht auf Vergütung – es sei denn, es ist in Ihrem Arbeitsvertrag ausdrücklich anders geregelt.

Natürlich ist es auch möglich, Überstunden abzufeiern. Auf einem Zeitkonto werden alle Überstunden angesammelt und Sie können dann von diesem Konto profitieren – und sich zum Beispiel mal einen schönen Nachmittag gönnen. Beachten Sie aber, dass Sie eine solche Variante mit Ihrem Vorgesetzten abklären müssen und vertraglich regeln lassen sollten.

Überstunden dürfen aber nicht zur Regel werden – wenn dauernd Überstunden anfallen, muss Ihr Arbeitgeber neue Mitarbeiter einstellen. Er muss das allerdings erst tun, wenn absehbar ist, dass die Verbesserung der Auftragssituation von Dauer ist.

Besondere Regelungen gibt es für Jugendliche, aber auch für Schwangere: Laut § 8 des Mutterschutzgesetzes dürfen Schwangere höchstens 8 Stunden täglich arbeiten.

Alle Regelungen des Arbeitszeitgesetzes können Sie hier nachlesen.

Stand: August 2004